4 AZR 316/22

Eingruppierung - Service Agent - eingehende fachliche Einarbeitung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.12.2023, 4 AZR 317/22.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 316/22

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2023:131223.U.4AZR316.22.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    13.12.2023

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2022 – 8 Sa 895/21 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 – 24 Ca 1258/20 – wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Hinweis

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 317/22 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    M. Rennpferdt    

        

    Klug    

        

        

        

    J. Ratayczak    

        

    T. Wolff