4 AZR 580/17

Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 23.01.2019, 4 AZR 541/17, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 580/17

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR580.17.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    23.01.2019

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Oktober 2017 – 2 Sa 1461/16 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 200,00 Euro seit dem 11. März 2016, seit dem 12. April 2016, seit dem 11. Mai 2016, seit dem 11. Juni 2016 und seit dem 12. Juli 2016 zu zahlen hat.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 541/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    W. Reinfelder    

        

    Klug    

        

        

        

    Schuldt    

        

    Widuch    

                 

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