4 AZR 643/19

Tarifvertrag - unmittelbare Wirkung - Günstigkeitsprinzip - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.05.2020, 4 AZR 489/19, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 643/19

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2020:130520.U.4AZR643.19.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    13.05.2020

  • Senat

    4. Senat

Tenor

I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Oktober 2019 – 11 Sa 130/19 – wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 489/19 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    Rinck    

        

    Klug    

        

        

        

    S. Gey-Rommel    

        

    Moschko    

                 

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