4 AZR 67/17

Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.12.2018, 4 AZR 147/17, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 67/17

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2018:121218.U.4AZR67.17.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    12.12.2018

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. September 2016 – 8 Sa 1861/15 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 147/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Treber    

        

    Rinck    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Steding    

        

    A. Wedepohl    

                 

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