4 AZR 812/09

(Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.10.2011, 4 AZR 811/09, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 812/09

  • Art

    Urteil

  • Datum

    19.10.2011

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 – 17 Sa 725/09 – aufgehoben:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. April 2009 – 2 Ca 1810/08 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 811/09 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Bepler    

        

    Creutzfeldt    

        

    Treber    

        

        

        

    Bredendiek    

        

    Th. Hess    

                 

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