4 AZR 835/09

(Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.11.2011, 4 AZR 839/09, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    4 AZR 835/09

  • Art

    Urteil

  • Datum

    16.11.2011

  • Senat

    4. Senat

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 – 6 Sa 338/09 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 839/09 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Bepler    

        

    Treber    

        

    Winter    

        

        

        

    von Dassel    

        

    J. Ratayczak    

                 

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