5 AZR 112/21

Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.07.2021, 5 AZR 110/21, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    5 AZR 112/21

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2021:210721.U.5AZR112.21.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    21.07.2021

  • Senat

    5. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2020 – 13 Sa 857/19 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 110/21 – auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Linck     

        

    Biebl    

        

    Volk    

        

        

        

    Mandrossa    

        

    Störring