5 AZR 50/10

(Tariflicher Entgeltanspruch nach konzerninternem Wechsel)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.04.2011, 5 AZR 49/10, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    5 AZR 50/10

  • Art

    Urteil

  • Datum

    20.04.2011

  • Senat

    5. Senat

Tenor

1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. November 2009 – 17 Sa 822/09 – werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Müller-Glöge    

        

    Laux    

        

    Biebl    

        

        

        

    Kremser    

        

    Ilgenfritz-Donné    

                 

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