5 AZR 604/09

(ERA-Leistungszulage - tarifliche Sicherungsklausel)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 10.11.2010, 5 AZR 603/09, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    5 AZR 604/09

  • Art

    Urteil

  • Datum

    10.11.2010

  • Senat

    5. Senat

Tenor

1. Die Revision der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Juni 2009 – 5 Sa 220/09 – und teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 29. Mai 2008 – 17 Ca 9292/07 – festgestellt wird:

Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 31. August 2008 eine monatliche Leistungszulage in einer Gesamthöhe von 358,72 Euro brutto abzüglich bereits geleisteter Zahlungen zu zahlen und diese Leistungszulage bei der Berechnung des weiterzuzahlenden Monatsentgelts (§ 16 EMTV), des zusätzlichen Urlaubsgelds (§ 14 Nr. 1 und Nr. 2 EMTV) sowie der Sonderzahlung (§ 2 Nr. 2.2 ETV 13. Monatseinkommen) zu berücksichtigen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Müller-Glöge    

        

    Laux    

        

    Biebl    

        

        

        

    Heyn    

        

    W. Hinrichs    

                 

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