5 AZR 816/11

(Warengutschein)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 14.11.2012, 5 AZR 815/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    5 AZR 816/11

  • Art

    Urteil

  • Datum

    14.11.2012

  • Senat

    5. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 24. Mai 2011 – 14 Sa 22/11 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26. November 2010 – 6 Ca 110/10 – wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Klägerin zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Müller-Glöge    

        

    Biebl    

        

    Klose    

        

        

        

    Feldmeier    

        

    Reinders    

                 

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