Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. Juni 2024 – 3 Sa 650/23 – im Kostenpunkt insgesamt und in der Hauptsache insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 – 3 Ca 310/22 – abgeändert hat.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 30. August 2023 – 3 Ca 310/22 – wird im Umfang der Aufhebung und damit insgesamt zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
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Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren – 6 AZR 172/24 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Spelge |
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Wemheuer |
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Heinkel |
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Sieberts |
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J.-P. Grüner |