6 AZR 256/21

Deutsche Post AG - Stufenzuordnung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 24.03.2022, 6 AZR 255/21, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 256/21

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2022:240322.U.6AZR256.21.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    24.03.2022

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 – 2 Sa 222/20 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 30. Juli 2020 – 1 Ca 461/20 – wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 6 AZR 255/21 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Spelge    

        

    Heinkel    

        

    Krumbiegel    

        

        

        

    Kohout    

        

    Niklas Benrath    

                 

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