6 AZR 257/21

Deutsche Post AG - Stufenzuordnung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 24.03.2022, 6 AZR 255/21, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 257/21

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2022:240322.U.6AZR257.21.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    24.03.2022

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 – 2 Sa 218/20 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 14. Juli 2020 – 3 Ca 462/20 – wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 6 AZR 255/21 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Spelge    

        

    Heinkel    

        

    Krumbiegel    

        

        

        

    Kohout    

        

    Niklas Benrath    

                 
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.