6 AZR 350/11

(Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung - Vollmachtsstatut - Betriebsübergang - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 13.12.2012, 6 AZR 348/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 350/11

  • Art

    Urteil

  • Datum

    13.12.2012

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 – 6 Sa 115/10 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 – 18 Ca 483/10 – wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Gallner    

        

    Spelge    

        

        

        

    Schäferkord    

        

    Reiner Koch    

                 

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