6 AZR 370/15

(Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie" - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 12.04.2016, 6 AZR 284/15, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 370/15

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2016:120416.U.6AZR370.15.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    12.04.2016

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2015 – 2 Sa 387/14 – teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 – 4 Ca 743 a/14 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Spelge    

        

    Spelge     

        

    Krumbiegel    

        

        

        

    Oye    

        

    K. Jerchel     

                 

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