Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2015 – 2 Sa 387/14 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 – 4 Ca 743 a/14 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Spelge |
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Spelge |
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Krumbiegel |
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Oye |
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K. Jerchel |