Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2016 – 5 Sa 171/15 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Spelge |
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Heinkel |
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Krumbiegel |
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Wollensak |
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Steinbrück |