Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 – 21 Sa 119/10 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 – 18 Ca 482/10 – wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
|
Fischermeier |
|
Gallner |
|
Spelge |
|
|||
|
|
Schäferkord |
|
Reiner Koch |