6 AZR 574/10

(Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 16.02.2012, 6 AZR 573/10, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 574/10

  • Art

    Urteil

  • Datum

    16.02.2012

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. April 2010 – 4 Sa 1550/09 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 18. November 2009 – 3 Ca 68/09 – abgeändert.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 354,55 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren – 6 AZR 573/10 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Brühler    

        

    Spelge    

        

        

        

    Schäferkord    

        

    B. Bender    

                 

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