6 AZR 580/07

Aufrechnung in der Insolvenz - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 580/07

  • Art

    Urteil

  • Datum

    21.01.2010

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 – 17 Sa 1788/06 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2006 – 16/2 Ca 9966/05 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.284,26 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit dem 1. Januar 2003 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Hinweis

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 6 AZR 593/07 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet
(§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Fischermeier    

        

    Brühler    

        

    Spelge    

        

        

        

    Kapitza    

        

    Koch