6 AZR 630/14

(Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende Bestimmtheit der Klage - Schlüssigkeit der Klage - Bindung an Parteianträge - unselbständige Rechnungsposten - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.02.2016, 6 AZR 629/14, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    6 AZR 630/14

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2016:180216.U.6AZR630.14.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    18.02.2016

  • Senat

    6. Senat

Tenor

1. Auf die Revisionen der Beklagten und des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2014 – 13 Sa 108/14 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt gefasst:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. November 2013 – 8 Ca 506/11 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 714,45 Euro brutto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 9. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 %. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens werden zu 64 % dem Kläger und zu 36 % der Beklagten auferlegt.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

   Fischermeier   

        

   Spelge   

        

   Krumbiegel   

        

        

        

   Steinbrück   

        

   Lauth    

                 

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