Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. September 2011 – 2 Sa 715/10 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20. Oktober 2010 – 1 Ca 1065/10 – wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat die Beklagte zu tragen.
- 1
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
|
|
Fischermeier |
|
Gallner |
|
Spelge |
|
|
|
|
M. Jostes |
|
Lauth |