7 AZR 719/12

(Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sogenannten Optionskommune - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.09.2013, 7 AZR 107/12, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    7 AZR 719/12

  • Art

    Urteil

  • Datum

    19.03.2014

  • Senat

    7. Senat

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 – 2 Sa 225/11 – aufgehoben.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 23. Februar 2011 – 1 Ca 1291/10 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung vom 5. Oktober 2006 zum 31. Dezember 2010 beendet worden ist.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1

Es bedarf keines Tatbestandes; die Parteien haben auf die Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO).

        

    Zwanziger    

        

    Kiel    

        

    Schmidt     

        

        

        

    Peter Klenter     

        

    Glock    

                 

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