Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. September 2008 – 8 Sa 1115/08 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. März 2008 – 58 Ca 942/08 – wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstlt
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen
(§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
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Linsenmaier |
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Kiel |
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Schmidt |
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