8 AZR 1070/12

(Betriebs(teil)übergang - Öffentlicher Dienst - Entscheidung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 22.05.2014, 8 AZR 1069/12, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    8 AZR 1070/12

  • Art

    Urteil

  • Datum

    22.05.2014

  • Senat

    8. Senat

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 – 4 Sa 1529/11 – aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 – 4 Ca 211/11 Ö – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 8 AZR 1069/12 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Winter    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    Umfug    

        

    Pauli    

                 

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