8 AZR 577/11

(Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 25.10.2012, 8 AZR 572/11, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    8 AZR 577/11

  • Art

    Urteil

  • Datum

    25.10.2012

  • Senat

    8. Senat

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2011 – 3 Sa 671/10 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Böck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    Eimer    

        

    Gothe    

                 

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