8 AZR 663/09

(Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 22.10.2009, 8 AZR 286/08, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    8 AZR 663/09

  • Art

    Urteil

  • Datum

    07.04.2011

  • Senat

    8. Senat

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Juni 2009 – 3 Sa 8/09 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2009 – 8 AZR 286/08 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Böck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    Warnke    

        

    Mallmann    

                 

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