9 AZR 503/10

(Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.04.2012, 9 AZR 504/10, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    9 AZR 503/10

  • Art

    Urteil

  • Datum

    20.04.2012

  • Senat

    9. Senat

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 – 13 Sa 1989/09 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Entscheidungsgründe

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren – 9 AZR 504/10 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Brühler    

        

    Krasshöfer    

        

    Klose    

        

        

        

    D. Wege    

        

    Starke    

        

        

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