9 AZR 612/14

(Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch Freizeit ausgeglichener Mehrarbeit - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 15.12.2015, 9 AZR 611/14, das vollständig dokumentiert ist.

Details

  • Aktenzeichen

    9 AZR 612/14

  • ECLI

    ECLI:DE:BAG:2015:151215.U.9AZR612.14.0

  • Art

    Urteil

  • Datum

    15.12.2015

  • Senat

    9. Senat

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 – 8 Sa 67/13 – aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 – 23 Ca 3/13 – wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Brühler    

        

    Krasshöfer    

        

    Klose    

        

        

        

    Frank    

        

    Merte    

                 

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