26.04.2023

22/23 - Der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Dirk Neumann wird 100 Jahre alt


Der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Dirk Neumann hat sein 100. Lebensjahr vollendet.

Herr Dr. Neumann, geboren am 26. April 1923 in Glauchau im Freistaat Sachsen, begann seine berufliche Laufbahn nach Studium und Referendariat 1952 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Im April 1965 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen, im Januar 1978 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht und im Februar 1986 zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt.

Herr Dr. Neumann hat während seiner über 25-jährigen Dienstzeit beim Bundesarbeitsgericht, in der er stets dem Vierten Senat angehörte, an sehr vielen wichtigen Entscheidungen im Tarifvertragsrecht mitgewirkt und dabei die Rechtsprechung des Gerichts entscheidend geprägt.

Aus Anlass des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst mit dem Ende des Monats April 1990 wurde Herrn Dr. Neumann im Mai 1990 das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beim Bundesarbeitsgericht blieb Herr Dr. Neumann dem Arbeitsrecht eng verbunden. Nach der Wiedervereinigung trat er in den Justizdienst des Freistaats Sachsen ein und arbeitete tatkräftig beim Aufbau der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit mit. Im Juli 1992 wurde er zum Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ernannt und war damit Gründungspräsident dieses Gerichts.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat Herr Dr. Neumann als Mitherausgeber und Verfasser von Kommentaren zum Arbeitszeitrecht, Urlaubsrecht und Schwerbehindertenrecht umfangreich wissenschaftlich gearbeitet. Er war auch Mitherausgeber der Entscheidungssammlung „Arbeitsrechtliche Praxis“.

Der ehrenamtlichen Förderung des Arbeitsrechts und der Arbeitsgerichtsbarkeit hat Herr Dr. Neumann als Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands und als Vorstandsmitglied der deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit einen großen Teil seiner freien Zeit gewidmet.
Herr Dr. Neumann steht bis heute in engem Kontakt zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Er ist im Deutschen Arbeitsgerichtsverband weiterhin als einer der Ehrenpräsidenten engagiert tätig. Auch dem Bundesarbeitsgericht ist Herr Dr. Neumann, der am ehemaligen Sitz des Gerichts in Kassel lebt, bis heute eng verbunden. Er besucht regelmäßig die Veranstaltungen des Hauses.

Herr Dr. Neumann hat sich um das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit außerordentlich verdient gemacht. Die Angehörigen des Bundesarbeitsgerichts gratulieren ihm von ganzem Herzen zum Geburtstag und wünschen ihm eine sehr schöne Feier im Kreis seiner Kinder, Enkel- und Urenkelkinder.