01.09.2023

38/23 - Herr Prof. Dr. Günter Spinner ist neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht


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Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Günter Spinner zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Herr Prof. Dr. Spinner, geboren 1972 in Oppenau (Ortenaukreis), legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1999 in Stuttgart ab. Nach seiner Promotion im Jahr 2000 trat er in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war – nach anfänglicher Tätigkeit als Staatsanwalt – an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Von März 2006 bis Februar 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet.

Im September 2010 wurde Herr Prof. Dr. Spinner zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Stuttgart ernannt, nachdem er zuvor seit Juni 2008 beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erprobt worden war.

Mit Wirkung vom 1. Juni 2011 wurde Herr Prof. Dr. Spinner zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte seitdem – zuletzt als stellvertretender Vorsitzender – dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts an. Der Dritte Senat ist für das Recht der betrieblichen Altersversorgung zuständig. Seine Honorarprofessur wurde Herrn Prof. Dr. Spinner im Februar 2018 von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg verliehen.

Herr Prof. Dr. Spinner übernimmt den Vorsitz des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Achte Senat ist vor allem zuständig für Schadensersatz und Entschädigung – unter anderem nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz -, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz, das Wettbewerbs- und das Zwangsvollstreckungsrecht, bestimmte datenschutzrechtliche Ansprüche und Konkurrentenklagen.

Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in Erfurt ausgehändigt.

Erfurt, 1. September 2023