24.06.2025

27/25 - Mitteilung zu den Verfahren - 8 AZR 308/24 - und - 8 AZR 4/25 - (immaterieller Schadenersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO)


Die Termine zur mündlichen Verhandlung am 26. Juni 2025, 10:00 Uhr und 10:45 Uhr, wurden aufgehoben. Der Senat hat – nach Anhörung der Parteien – mit Beschlüssen vom 24. Juni 2025 die Verhandlungen ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das mit Beschluss vom 6. Mai 2025 (- VI ZR 53/23 -) eingeleitete Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2025 – 8 AZR 308/24 (A) –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 7. August 2024 – 4 SLa 235/24 –

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2025 – 8 AZR 4/25 (A) –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2024 – 4 SLa 233/24 –

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