Der Termin zur mündlichen Anhörung am 24. September 2024, 10:00 Uhr, wurde aufgehoben. Die Beteiligten haben einen Vergleich geschlossen.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2023- 14 TaBV 1/23 –
23/24 - Mitteilung zum Verfahren - 1 ABR 28/23 - (Zustimmungsbedürftigkeit einer Einstellung bei vorübergehend betriebsratslosem Betrieb)
Der Termin zur mündlichen Anhörung am 24. September 2024, 10:00 Uhr, wurde aufgehoben. Die Beteiligten haben einen Vergleich geschlossen.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2023- 14 TaBV 1/23 –