30.04.2024

12/24 - Mitteilung zum Verfahren - 3 AZR 164/23 - (Einstandspflicht des Arbeitgebers)


Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 7. Mai 2024 wurde aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2023 – 15 Sa 125/22 B –