Der Termin zur mündlichen Anhörung am 25. September 2024, 11:00 Uhr wurde aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 –
24/24 - Mitteilung zum Verfahren - 7 ABR 23/23 - (Wirksamkeit einer Betriebsratswahl)
Der Termin zur mündlichen Anhörung am 25. September 2024, 11:00 Uhr wurde aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 –