18.06.2019

26/19 - Mitteilung zum Verfahren - 9 AZR 273/18 - (Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel)


Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. Juni 2019 wurde von Amts wegen aufgehoben.

 

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – Urteil vom 6. April 2018 – 11 Sa 40/17 –

 

 

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