01.07.2022

25/22 - Neue Richterin am Bundesarbeitsgericht


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Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Claudia Nowak mit Wirkung vom 1. Juli 2022 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Frau Nowak, geboren 1967 in Hamburg, hat vor Aufnahme ihres juristischen Studiums eine Ausbildung zur Sparkassenkauffrau absolviert. Nach Abschluss der juristischen Ausbildung und einer Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin trat sie im August 1997 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein und wurde am Arbeitsgericht Berlin eingesetzt.

Von März 2014 bis November 2014 war sie an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Erprobung abgeordnet. Zum 1. November 2019 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ernannt.

Das Präsidium hat Frau Nowak dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Der Zehnte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Sondervergütungen, Zulagen und die Sozialkassen der Bauwirtschaft.

Die Ernennungsurkunde wurde Frau Nowak im Bundesarbeitsgericht in Erfurt von Herrn Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, MdB, ausgehändigt.

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