25.08.2021

23/21 - Neue Richterin am Bundesarbeitsgericht


Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Kaiserslautern Dr. Bettina Annette Bubach mit Wirkung vom 1. September 2021 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

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Frau Dr. Bubach, geboren 1974 in Ludwigshafen am Rhein, legte die zweite juristische Staatsprüfung 2004 in Baden-Württemberg ab. Bereits im Jahr 2003 wurde sie an der Universität Freiburg im Breisgau promoviert. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin von 2005 bis 2009 trat sie im Oktober 2009 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Von Januar 2016 bis März 2018 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesarbeitsgericht tätig und wurde anschließend bis März 2019 am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur Erprobung eingesetzt. Von dort kehrte sie an das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein zurück.

 

Das Präsidium hat Frau Dr. Bubach dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts zugeteilt. Dieser ist insbesondere zuständig für Rechtsfragen des Arbeitsentgelts und der Entgeltfortzahlung. Die Ernennungsurkunde wurde heute im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.

Erfurt, den 25. August 2021