01.11.2018

55/18 - Prof. Dr. Heinrich Kiel neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht


Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel mit Wirkung vom 1. November 2018 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.

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Prof. Dr. Kiel, geboren 1961, studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und wurde dort im Jahr 1990 promoviert. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1991 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein.

Er war an den Arbeitsgerichten Hannover und Celle tätig. Von 1994 bis 1996 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeits-gericht abgeordnet. 1997 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Celle ernannt. Im Jahr 2000 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und im Jahre 2006 zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. 2007 wechselte Herr Prof. Dr. Kiel als Ministerialdirigent zum Landesrechnungshof Niedersachsen. Mit seiner Wahl zum Richter am Bundesarbeitsgericht wurde er ab Juli 2009 dem Siebten Senat zugewiesen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Mai 2014 ist.

Bereits im April 2011 hat ihm die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover eine Honorarprofessur verliehen.

Prof. Dr. Kiel übernimmt den Vorsitz des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Neunte Senat ist vor allem zuständig für das Urlaubsrecht, Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigung, den Arbeitnehmerstatus, das Zeugnisrecht und Konkurrentenklagen.

Die Ernennungsurkunde wurde im Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgehändigt.

Erfurt, den 1. November 2018