Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesarbeitsgericht Stephanie Rachor zur Vorsitzenden Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Frau Stephanie Rachor, geboren 1966 in Minden, legte die Zweite juristische Staatsprüfung 1993 in Berlin ab und trat danach in den Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. Von 1997 bis 1999 war Frau Rachor als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Jahr 2000 wechselte sie in den Justizdienst des Landes Hessen und war dort zunächst am Arbeitsgericht Frankfurt am Main tätig. Von 2006 bis 2008 war Frau Rachor als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Im März 2009 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Hessischen Landesarbeitsgericht ernannt.
Am 1. August 2010 wurde Frau Rachor zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Sie gehört seitdem – zuletzt als stellvertretende Vorsitzende – dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts an, der vor allem für das Kündigungsschutzrecht zuständig ist. Frau Rachor war seit Februar 2013 stellvertretende Pressesprecherin und ist seit Februar 2018 die Pressesprecherin des Bundesarbeitsgerichts.
Frau Rachor übernimmt den Vorsitz des Dritten Senats. Er ist vor allem für die betriebliche Altersversorgung einschließlich der Versorgungsschäden zuständig. Die Ernennungsurkunde hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner heute in Erfurt ausgehändigt.
Erfurt, 7. Oktober 2022