29.09.2023

39/23 - Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Dr. Dirk Neumann verstorben


Am 27. September 2023 ist der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Dirk Neumann im Alter von 100 Jahren verstorben.

Herr Dr. Neumann wurde am 26. April 1923 in Glauchau im Freistaat Sachsen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und wurde dort 1949 mit einer Arbeit zum Kündigungsschutzrecht promoviert. Herr Dr. Neumann begann seine berufliche Laufbahn nach Studium und Referendariat 1952 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Im April 1965 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen, im Januar 1978 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht und im Februar 1986 zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt.

Herr Dr. Neumann wirkte während seiner über 25-jährigen Dienstzeit beim Bundesarbeitsgericht, in der er stets dem Vierten Senat angehörte, an sehr vielen wichtigen Entscheidungen im Tarifvertragsrecht mit und prägte die Rechtsprechung des Gerichts dabei entscheidend.

Aus Anlass des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst mit dem Ende des Monats April 1990 wurde Herrn Dr. Neumann im Mai 1990 das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beim Bundesarbeitsgericht blieb Herr Dr. Neumann dem Arbeitsrecht eng verbunden. Nach der Wiedervereinigung trat er in den Justizdienst des Freistaats Sachsen ein und arbeitete tatkräftig beim Aufbau der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit mit. Im Juli 1992 wurde er zum Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ernannt und war damit Gründungspräsident dieses Gerichts.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit arbeitete Herr Dr. Neumann als Mitherausgeber und Verfasser von Kommentaren zum Arbeitszeitrecht, Urlaubsrecht und Schwerbehindertenrecht umfangreich wissenschaftlich. Er war auch Mitherausgeber der Entscheidungssammlung „Arbeitsrechtliche Praxis“.

Der ehrenamtlichen Förderung des Arbeitsrechts und der Arbeitsgerichtsbarkeit widmete Herr Dr. Neumann als Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e. V. und als Vorstandsmitglied der deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit einen großen Teil seiner freien Zeit. Er prägte den arbeitsrechtlichen Diskurs auch im Ruhestand maßgeblich und belebte ihn mit seinem Scharfsinn, seiner Freude am Meinungsaustausch und seiner gelassenen Heiterkeit.

Herr Dr. Neumann stand bis zuletzt in engem Kontakt mit der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er war im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. als einer der Ehrenpräsidenten und als Alterspräsident engagiert tätig. Auch dem Bundesarbeitsgericht war Herr Dr. Neumann, der am ehemaligen Sitz des Gerichts in Kassel lebte, bis zu seinem Tod eng verbunden. Er besuchte bis zuletzt regelmäßig die Veranstaltungen des Hauses.

Im April dieses Jahres durfte Herr Dr. Neumann seinen 100. Geburtstag im Kreis seiner Kinder, Enkel- und Urenkelkinder bei guter Gesundheit feiern.

Herr Dr. Neumann hat sich um das Arbeitsrecht, die Arbeitsgerichtsbarkeit und das Bundesarbeitsgericht außerordentlich verdient gemacht.

Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihm einen Kollegen, dessen Persönlichkeit, Sachverstand und Kollegialität hochgeschätzt wurden.

Wir werden Herrn Vizepräsidenten a. D. Dr. Dirk Neumann in besonders dankbarer und ehrender Erinnerung behalten.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Erfurt, 29. September 2023