01.10.2018

47/18 - Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert im Ruhestand


nullMit Ablauf des 30. September 2018 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Mario Eylert in den Ruhestand getreten.

Herr Dr. Eylert war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin tätig. Im April 1984 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin ein. 1989 wurde er promoviert. Nach seinem Wechsel in die brandenburgische Arbeitsgerichtsbarkeit wurde er 1993 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt.

Im Mai 2001 wurde Herr Dr. Eylert als Richter an das Bundesarbeitsgericht berufen. Hier gehörte er zunächst dem Zweiten Senat an, ab 2008 als stellvertretender Vorsitzender. Im Jahr 2010 wechselte er in dieser Funktion in den Zehnten Senat. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Juni 2012 leitete er den für das
Tarifrecht zuständigen Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts.

Während seiner Zeit beim Bundesarbeitsgericht hat Herr Dr. Eylert die Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht maßgeblich geprägt. Nach der Übernahme des Vorsitzes des Tarif- und Eingruppierungssenats hat er die Rechtsprechung in diesen Rechtsgebieten entscheidend mitgestaltet und im Dialog mit dem EuGH Rechtsfragen der einzelvertraglichen Verweisung auf Tarifverträge und deren Schicksal im Betriebsübergang einer für die Praxis bedeutsamen Klärung zugeführt. Auch zu
Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen und zu grundlegenden Fragen der Eingruppierung ergingen unter seinem Vorsitz richtungsweisende Entscheidungen.

Seit dem Jahr 2004 hat Herr Dr. Eylert das Bundesarbeitsgericht bei den Treffen internationaler Juristenvereinigungen vertreten. Die in diese Zeit fallenden Europarechtlichen Symposien wurden von ihm sehr erfolgreich organisiert.

Als langjähriges Mitglied des Präsidiums hat sich Herr Dr. Eylert viele Jahre mit
ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Sein freundliches Wesen, sein Sachverstand und seine Kollegialität wurden hoch geschätzt. Das Bundesarbeitsgericht verliert mit ihm einen Richter, der sich um das Bundesarbeitsgericht große Verdienste erworben hat.

Erfurt, den 1. Oktober 2018