Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. November 2024 – 8 TaBV 27/24 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. November 2024 – 8 TaBV 27/24 – wird zurückgewiesen.