Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2024 – 3 TaBV 8/23 – wird zurückgewiesen
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 2024 – 3 TaBV 8/23 – wird zurückgewiesen