1 ABR 16/21


Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. August 2020 – 10 TaBV 8/19 – aufgehoben, soweit es die Zustimmung des Betriebsrats zu den Versetzungen der Arbeitnehmer Eh, Es, Ew, Gö, Gr, Hi, Jö, Ka, Ko, Sc, Dr. S und Th ersetzt hat.
Im Umfang der Aufhebung wird die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen.