Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 2024 – 15 TaBV 115/22 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 2024 – 15 TaBV 115/22 – wird zurückgewiesen.