Die Rechtsbeschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 – 9 TaBV 28/20 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des zu 1. beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 – 9 TaBV 28/20 – wird zurückgewiesen.