Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2023 – 5 TaBV 14/22 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2023 – 5 TaBV 14/22 – wird zurückgewiesen.