1 ABR 25/20


Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Juli 2020 – 8 TaBV 8/19 – aufgehoben.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. August 2019 – 9 BV 18/18 – wird zurückgewiesen.