Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 1. September 2022 – 3 TaBV 29/21 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 1. September 2022 – 3 TaBV 29/21 – wird zurückgewiesen.