1 ABR 31/19


Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juli 2019 – 9 TaBV 125/18 – teilweise aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Juni 2018 – 16 BV 327/17 – abgeändert.
Die Anträge werden abgewiesen.